1.Auf den Koloniewegen ist für Fahrzeuge aller Art Schrittgeschwindigkeit einzuhalten!
Wer möchte Schuld sein, auf Grund überhöhter Geschwindigkeit, einen Unfall zu verursachen und damit Riskieren, dass evtl. keiner mehr auf das Koloniegelände fahren darf?
2.Das Parken ist nur mit DMW-Parkkarte auf den gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
Jeder Parzellist möchte eine Chance haben auf der Kolonie einen Parkplatz zu finden. Abgestellt Fahrzeuge auf Koloniewege oder ohne vollständig sichtbare Parkkarte auf dem Parkplätzen führt zur Abmahnung bzw. abschleppen. (Link: siehe auch Schreiben vom….)
3.Heckenhöhe 1,25 m.
Wir sind ein Naherholungsgebiet. Den Gästen soll es gestattet sein in unsere schönen Gärten zu schauen. Das steht auch in Ihrem unterschriebenen Pachtverträgen. (Link: BZV-Schreiben vom Okt. 2020)
4.Überdachte Sitzplätze / Freisitze sind von November bis Februar zu entfernen.
Es ist schön bis 9 m² überdachte Sitzplätze / Freisitze zu haben. Diese sind während der Gartensaison geduldet. Zuwiderhandlung kann ein generell Verbot nach sich ziehen. (Link: BZV-Schreiben vom Okt.2020)
5.Die Parzellen sind kleingärtnerisch zu nutzen.
Das heißt es muss auch Gemüse- und Obstpflanzen geben. Ein reiner Erholungs-/Spielegarten ist nicht gestattet und und ist auch nicht mit dem Bundeskleingartengesetz zu vereinbaren.